Transparenzregister
Sie können Ihre Meldung an das Transparenzregister vorbereiten, indem Sie sich ab sofort bei EasyGov registrieren.
Die vollständige Liste der Gesellschaften, die zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sind, finden Sie im Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) (Art. 2 und Art. 3). Bitte beachten Sie, dass Stiftungen, Vereine, börsenkotierte Gesellschaften, Einzelunternehmen sowie bestimmte andere Rechtseinheiten nicht verpflichtet sind, sich im Transparenzregister anzumelden.