Transparenzregister
Jetzt auf EasyGov registrieren und vorbereitet sein
Sie können Ihre Meldung an das Transparenzregister vorbereiten, indem Sie sich jetzt auf EasyGov registrieren. Damit sparen Sie Zeit und sind rechtzeitig bereit.
Mit der Einführung des Schweizerischen Transparenzregisters schafft die Schweiz ein zentrales Instrument zur Stärkung der Transparenz juristischer Personen im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Voraussichtlich im Herbst 2026 sind über 500’000 Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen einzureichen. EasyGov fungiert als zentrale Meldeplattform. Die Einführung erfolgt unter Federführung des Bundesamt für Justiz (BJ) gemeinsam mit dem SECO und weiteren Partnern.
Um was geht es?
Die Eidgenössischen Räte haben Ende September 2025 das Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) sowie die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) verabschiedet. Damit soll die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Das TJPG sowie das revidierte GwG werden voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft treten.
Was geht mich das an?
Das Transparenzgesetz (TJPG) verpflichtet juristische Personen wie beispielsweise AG und GmbH, ihre wirtschaftlich Berechtigten in einem neuen Register offenzulegen. Alle betroffenen Unternehmen müssen Angaben zur Identität und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen einer Gesellschaft einholen, und diese aktuell halten (TJPG Art. 7).
Bin ich davon betroffen?
Hauptsächlich sind Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG meldepflichtig. Aber auch Genossenschaften sind vom TJPG betroffen. Die Liste der Gesellschaften, die zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sind, finden Sie im Transparenzgesetz (TJPG Art. 2 und 3). Stiftungen, Vereine, börsenkotierte Gesellschaften, Einzelunternehmen sowie bestimmte andere Rechtseinheiten sind nicht verpflichtet, sich im Transparenzregister anzumelden.
Wo kann ich meine Meldung machen?
Die Meldung an das Transparenzregister wird primär über die Plattform EasyGov.swiss erfolgen können. Das SECO empfiehlt, dass sich Unternehmen oder Dienstleister (Beauftragte) ab sofort registrieren, um die Meldungen zu vereinfachen, wenn das Transparenzregister in Betrieb genommen wird.
Ab wann kann ich meine Meldung machen?
Das TJPG sowie das revidierte GwG werden voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft treten. Gleichzeitig wird das Transparenzregister auf EasyGov in Betrieb genommen. Ab dann wird der Meldelink auf der Startseite und im Menu von EasyGov eingeblendet.
Was kann ich jetzt schon tun?
Sie können Ihre Meldung an das Transparenzregister vorbereiten, indem Sie sich jetzt auf EasyGov registrieren. Damit sparen Sie Zeit und sind rechtzeitig bereit.
Wohin kann ich mich mit Fragen wenden?
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema können Sie im Support-Center für das Transparenzregister vom Bundesamt für Justiz abrufen.
- Für Fragen zur Registration und AGOV besuchen Sie bitte die Website AGOV help — agov.ch
- Für allgemeine Auskünfte und Unterstützung steht Ihnen der EasyGov Service Desk zur Verfügung.
Mehr Informationen:
- Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Verordnungen über die Transparenz juristischer Personen und die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
- Parlament genehmigt Regeln für neues Transparenzregister
- Parlament stimmt schlankem Transparenzregister für Unternehmen zu
- BBl 2025 2900 – Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) | Fedlex
- 24.046 | Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen | Geschäft | Das Schweizer Parlament