EasyGov.swiss erweitert Angebot um Meldeverfahren für erwerbstätige Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat per 17. August 2021 EasyGov.swiss, den Online-Schalter für Unternehmen, erneut ausgebaut. Das Meldeverfahren bei einer Erwerbstätigkeit für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge (VA/Flü) steht neu online zur Verfügung. Weiter wurden die Betreibungsprozesse um Eingabemöglichkeiten für Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren an die Betreibungsämter ergänzt.

Seit dem 1. Januar 2019 können vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das verschafft ihnen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und entlastet die Arbeitgeber. Damit wird das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt und Ausgaben für die Sozialhilfe reduziert. Mit dem neu digitalisierten Meldeverfahren über EasyGov wird der Prozess der Meldung für Arbeitgeber weiter vereinfacht.

Der Prozess VA/Flü bildet die erste Etappe der Integration von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf EasyGov und steht Arbeitgebern in allen 26 Kantonen zur Verfügung. Ende 2017 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welcher Vertreter des Staatssekretariats für Migration (SEM), der Vereinigung kantonaler Migrationsbehörden (VKM), des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) und des SECO angehören. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden fünf Pilotkantone (Aargau, Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Zürich) definiert, die sich gemeinsam mit dem SEM und dem SECO am weiteren Ausbau von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen auf EasyGov beteiligen.

In den nächsten Jahren sind weitere Ausbauschritte für verschiedene Kategorien von Arbeitsbewilligungen mit den fünf Pilotkantonen (AG, BS, SG, TG und ZH) geplant. Bereits in der ersten Hälfte 2022 soll die Abwicklung von Grenzgänger-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige auf dem Portal bereitgestellt werden. Danach folgen Bewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten und in einem nächsten Schritt weitere Arbeitsbewilligungskategorien wie z. B. Entsendungen. Das Fernziel besteht darin, den Melde- und Bewilligungsprozess in allen 26 Kantonen zu erleichtern.

Betreibung: Mehr Funktionen
Seit zwei Jahren können Unternehmen und Privatpersonen Begehren an die Betreibungsämter auf EasyGov einreichen. Das Angebot wird seither laufend ausgebaut und optimiert. Mit dem aktuellen Update sind nun auch Eingabemöglichkeiten für Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren sowie allgemeine Eingaben an die Ämter möglich. EasyGov schliesst mit diesem Ausbauschritt eine Service-Lücke, die seit der Abschaltung des Betreibungsschalters des Bundesamtes für Justiz Anfang 2020 bestand.

 

Leistungsumfang von EasyGov.swiss Version 1.8:
Über EasyGov
www.EasyGov.swiss

Kontakt/Rückfragen:
Fabian Maienfisch, Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Tel. +41 58 462 40 20, fabian.maienfisch@seco.admin.ch

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