Release 1.8 EasyGov
Meldeverfahren für erwerbstätige Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene:
- Seit dem 1. Januar 2019 können vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
- Mit dem neu digitalisierten Meldeverfahren über EasyGov wird der Prozess der Meldung für Arbeitgeber weiter vereinfacht.
Betreibung: Mehr Funktionen:
- Mit dem aktuellen Update sind nun auch Eingabemöglichkeiten für Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren sowie allgemeine Eingaben an die Ämter möglich.