Release 1.8 EasyGov

Meldeverfahren für erwerbstätige Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene:

  • Seit dem 1. Januar 2019 können vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
  • Mit dem neu digitalisierten Meldeverfahren über EasyGov wird der Prozess der Meldung für Arbeitgeber weiter vereinfacht.

Betreibung: Mehr Funktionen:

  • Mit dem aktuellen Update sind nun auch Eingabemöglichkeiten für Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren sowie allgemeine Eingaben an die Ämter möglich.

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