Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Das SECO betreibt zusammen mit den Kantonen ein elektronisches System (VZAVG) für die Verwaltung und Erteilung der Bewilligungen an dafür qualifizierte Vermittlungs- und Verleihbetriebe. Dieses System wird jetzt nach über 25 Jahren Laufzeit modernisiert und gleichzeitig auch für digitale Prozesse vorbereitet. Ebenfalls wurde das öffentliche Verzeichnis verbessert und benutzerfreundlicher gestaltet.
Diese Digitalisierung ermöglicht es nun, Online-Prozesse für Betriebe auf der Behörden-Plattform EasyGov.swiss anzubieten. Als erster VZAVG-Prozess wird die Statistik-Datenerfassung für die Vermittlungs- und Verleihzahlen ab sofort ausschliesslich über EasyGov erfolgen. Im Verlauf des Jahres 2026 werden weitere Online-Services folgen (z.B. Änderungsantrag einreichen, Musterverträge zur Prüfung hochladen, Bewilligungen aufheben lassen).
Zu diesem Zweck müssen sich alle privaten Vermittlungs- und Verleihunternehmen auf EasyGov einmalig registrieren. Nach der Registration melden Sie sich wie nachfolgend beschrieben mit Ihrem AGOV- oder CH-Login bei EasyGov an. AGOV ist der Login-Standard der Schweiz (Bund, Kantone, Gemeinden).
Sie haben bereits ein AGOV- oder CH-Login?
Melden Sie sich bitte über den Button «Anmelden» bei EasyGov an. Nach der Anmeldung landen Sie im EasyGov Cockpit. Geben Sie den Namen oder die UID-Nummer Ihres Unternehmens ein, um es mit EasyGov zu verbinden. Der anschliessende (einmalige!) Vollmachtprozess erfolgt postalisch und kann bis zu drei Wochen dauern. Über diesen Prozess erhalten Sie die Zugriffberechtigung für die Erfassung Ihrer Betriebsdaten auf EasyGov, insbesondere auch für die Erfassung der Statistikdaten.
Jetzt auf EasyGov registrieren
Das müssen Sie wissen:
- In EasyGov registrierte Unternehmen (respektive deren User) erhalten jedes Jahr eine automatisch erzeugte Pendenz für die Erhebung ihrer Statistikdaten.
- Nach dem Vollmachtsprozess können Sie Ihre Statistikdaten unter EasyGov – Statistikdaten erfassen eingeben.
- Die Meldung der jährlichen Statistikdaten ist eine gesetzliche Plicht, welche bei Nichtbeachtung mit einer Busse bis zu 40’000 CHF bestraft werden kann.
Hier finden Sie Unterstützung:
- Für Fragen zur Registration und AGOV besuchen Sie bitte die Website AGOV help — agov.ch
- Für fachspezifische Fragen, welche nicht EasyGov betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an info.pavv@seco.admin.ch
- Für allgemeine Auskünfte und Unterstützung steht Ihnen der EasyGov Service Desk zur Verfügung.
- Einige Antworten finden Sie auch in den EasyGov FAQ.
Weitere Informationen zum Thema:
Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih (arbeit.swiss)
Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih (seco.admin.ch)
Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe (avg-seco.admin.ch)
Gesetzliche Grundlagen:
SR 823.11 – Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) | Fedlex Art. 39.2b
SR 823.111 – Verordnung vom 16. Januar 1991 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsverordnung, AVV) | Fedlex Art. 18 / Art. 46