Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Das SECO benutzt zusammen mit den Kantonen ein elektronisches System (VZAVG) für die Verwaltung und Vergabe der Bewilligungen an dafür qualifizierte Vermittlungs- und Verleihbetriebe. Nun wurde dieses System nach über 25 Jahren Laufzeit modernisiert und gleichzeitig auch für digitale Prozesse vorbereitet. Ebenfalls wurde das öffentliche Verzeichnis verbessert und benutzerfreundlicher gestaltet.
Diese Digitalisierung ermöglicht es nun, Online-Prozesse für Betriebe auf der Behörden-Plattform EasyGov.swiss anzubieten. Als erster VZAVG-Prozess wird die Statistik-Datenerfassung für die Vermittlungs- und Verleihzahlen ab sofort ausschliesslich über EasyGov erfolgen. Im Verlauf des Jahres 2026 werden weitere Online-Services folgen (z.B. Änderungsantrag einreichen, Musterverträge zur Prüfung hochladen, Bewilligungen aufheben lassen).
Zu diesem Zweck müssen sich alle privaten Vermittlungs- und Verleihunternehmen auf EasyGov einmalig registrieren. Nach der Registration melden Sie sich wie nachfolgend beschrieben mit Ihrem AGOV- oder CH-Login bei EasyGov an.
Jetzt auf EasyGov registrieren
Sie haben bereits ein AGOV- oder CH-Login?
Melden Sie sich über den Button «Anmelden» bei EasyGov an. Nach der Anmeldung landen Sie im EasyGov Cockpit. Geben Sie den Namen oder die UID-Nummer Ihres Unternehmens ein, um es mit EasyGov zu verbinden. Nach dem Vollmachtsprozess (einmalig!) können Sie nun Ihre Statistikdaten eingeben.
Das müssen Sie wissen:
- In EasyGov registrierte Unternehmen (respektive deren User) werden ab Januar 2026 eine automatisch erzeugte Pendenz für die Erhebung Ihrer Statistikdaten erhalten.
- Diese Aufforderung erfolgt jedes Jahr.
- Das Melden der jährlichen Statistikdaten ist eine Plicht, welche bei Nichtbeachtung mit Bussen bis zu 40’000 CHF bestraft werden kann.
- Für Auskünfte und Unterstützung steht Ihnen der EasyGov Service Desk gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema:
Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih (arbeit.swiss)
Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih (seco.admin.ch)
Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe (avg-seco.admin.ch)
Gesetzliche Grundlagen:
SR 823.11 – Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) | Fedlex Art. 39.2b
SR 823.111 – Verordnung vom 16. Januar 1991 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsverordnung, AVV) | Fedlex Art. 18 / Art. 46