Transparenzregister

Sie können Ihre Meldung an das Transparenzregister vorbereiten, indem Sie sich ab sofort bei EasyGov registrieren.

Die vollständige Liste der Gesellschaften, die zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sind, finden Sie im Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) (Art. 2 und Art. 3). Bitte beachten Sie, dass Stiftungen, Vereine, börsenkotierte Gesellschaften, Einzelunternehmen sowie bestimmte andere Rechtseinheiten nicht verpflichtet sind, sich im Transparenzregister anzumelden.

Die Meldung an das Transparenzregister wird grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen können:

  • Über die Plattform EasyGov.swiss
  • Über die Handelsregister (unter bestimmten Voraussetzungen – im Aufbau)

Das müssen Sie wissen:

  • Die Registrierung bei EasyGov ist der erste Schritt zur Anmeldung im Register und kann bereits heute vorgenommen werden.
  • Das Verfahren zur Freigabe des Zugangs zur Plattform dauert aus Gründen der Sicherheit einige Tage. Es wird empfohlen, dass sich Unternehmen oder Dienstleister (Beauftragte) frühzeitig registrieren, um die Formalitäten zu vereinfachen, wenn das Transparenzregister in Betrieb genommen wird.
  • EasyGov ist eine Plattform des Bundes für Unternehmen, die mehrere Verwaltungsdienste zentralisiert. Die Plattform wird eine vereinfachte und direkte Meldung ins Transparenzregister ermöglichen.

Jetzt auf EasyGov registrieren

Nach der Registration melden Sie sich wie nachfolgend beschrieben mit Ihrem AGOV- oder CH-Login bei EasyGov an.

Sie haben bereits ein AGOV- oder CH-Login?

  • Melden Sie sich bitte über den Button «Anmelden» bei EasyGov an.
  • Nach der Anmeldung landen Sie im EasyGov Cockpit. Geben Sie den Namen oder die UID-Nummer Ihres Unternehmens ein, um es mit EasyGov zu verbinden.

Hier finden Sie Unterstützung:


Mehr Informationen:

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