EasyGov Datenschutzerklärung

1. Einleitung

Die Achtung Ihrer Privatsphäre ist uns ein wichtiges Anliegen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (nachfolgend: «SECO», «es», «wir» oder «uns») als Betreiberin der zentralen elektronischen Plattform zur erleichterten Erbringung von Behördenleistungen für Unternehmen (nachfolgend: «EasyGov») behandelt die von Ihnen bereitgestellten Daten sorgfältig und verantwortungsvoll sowie unter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Datenschutzerklärung enthält Informationen dazu, wie das SECO als Betreiberin von EasyGov mit Personendaten umgeht.

2. Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für EasyGov, welches über die Website www.easygov.swiss zugänglich ist. Werden über EasyGov Dienste anderer Behörden (nachfolgend: «Partnerbehörden») in Anspruch genommen, so gelten deren Datenschutzerklärungen.

3. Was sind «Personendaten» und was versteht man unter «Bearbeitung»?

Das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG; SR 235.1) regelt die Bearbeitung von Personendaten. «Personendaten» (oder «personenbezogene Daten») sind sämtliche Informationen, die mit einer bestimmten natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können. Dazu können die folgenden Informationen gehören:

  • Kontaktinformationen, wie z. B.: Vorname, Nachname, Postadresse, E-Mailadresse oder Telefonnummer;
  • Persönliche Angaben, wie z. B.: Geschlecht, Geburtstag und Alter, Familienstand oder Nationalität.

«Bearbeitung» meint jeden Umgang mit Ihren Personendaten. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Handlungen:

  • Erhebung und Aufbewahrung;
  • Anpassung und Veränderung;
  • Verwendung und Nutzung;
  • Verknüpfung mit anderen Daten;
  • Löschen und Vernichten.

4. Wer ist für die Bearbeitung Ihrer Personendaten verantwortlich?

Verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Personendaten sind:

4.1 Das SECO als Betreiberin von EasyGov

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Direktion für Standortförderung
Ressort KMU-Politik
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
admin@easygov.swiss

4.2 Die Partnerbehörden als Anbieter der Behördenleistungen

Erfassen Sie als Benutzerin bzw. als Benutzer Personendaten auf EasyGov und werden diese zwecks Inanspruchnahme einer Behördenleistung an eine Partnerbehörde bekanntgegeben, so ist sowohl das SECO als auch die Partnerbehörde, welche die entsprechende Behördenleistung anbietet, Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetzgebung. In Bezug auf die Datenbearbeitungen durch unsere Partnerbehörden bitten wir Sie, die jeweilige Datenschutzerklärung unserer Partnerbehörden zu konsultieren. Dieser können Sie auch entnehmen, wer der Verantwortliche ist, der über den Zweck und die Mittel der Datenbearbeitung entscheidet.

5. Datenschutzberater

Sollten Sie datenschutzrechtliche Anliegen (Ziffer 12) haben, so dürfen Sie sich gerne an unseren Datenschutzberater wenden:

Herr
Adrian Indermühle
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
adrian.indermuehle@seco.admin

6. Zweck der Datenbearbeitung

EasyGov unterstützt die Benutzerinnen und Benutzer beim Verfassen von Eingaben an die Partnerbehörden. Sie bietet den Benutzerinnen und Benutzern die Möglichkeit:

  • Daten zur späteren Verwendung für Eingaben an Partnerbehörden zu erfassen und zu verwalten;
  • Daten aus amtlichen Registern (z. B: Handelsregister, UID[1]-Register) zu importieren, soweit die Rechtsgrundlagen der Register dem nicht entgegenstehen; und
  • Dokumente an eine Partnerbehörde zu übermitteln oder von dieser zu empfangen.

Damit dies möglich ist, müssen auch bestimmte Personendaten durch das SECO als Betreiberin von EasyGov bearbeitet werden können. Die Personendaten werden durch die Benutzerinnen und Benutzer erfasst und auf EasyGov gespeichert.

Je nach Anlass und Zweck bearbeiten wir unterschiedliche Personendaten. Eine Übersicht über die bearbeiteten Personendaten sowie den jeweiligen Zweck finden Sie unter Ziffer 7.

7. Welche Personendaten werden durch uns bearbeitet?

7.1 Zugriff, Nutzung und Konsultation

Beim Zugriff, der Nutzung und der Konsultation von EasyGov werden durch das SECO die nachfolgenden Personendaten bearbeitet:

  • Informationen zur Nutzung von EasyGov einschliesslich Ihres Benutzernamens, Ihres Passworts und aller Angaben, die Sie dem SECO mitteilen;
  • technische Daten, insbesondere die für die Verbindung des digitalen Geräts (bspw. Computer, Tablet, Mobiltelefon usw.) mit dem Internet verwendete IP-Adresse (Internet Protocol), der Typ des verwendeten Mobilgeräts, eine eindeutige Geräte-ID (z. B. die IMEI-Nummer des Mobiltelefons, die MAC-Adresse der drahtlosen Netzwerkschnittstelle oder die vom Gerät verwendete Mobiltelefonnummer); und
  • Ihre Standortinformationen.

Diese Personendaten werden v. a. mittels Cookies und ähnlichen Technologien (siehe hierzu Ziffer 13) gesammelt. Sie können diese jederzeit über Ihren Browser deaktivieren.

Durch die Datenbearbeitung soll beispielsweise erreicht werden, dass Sie dank der zu Ihren Nutzungspräferenzen gesammelten Daten effizienter zwischen den einzelnen Seiten navigieren können und Ihre Erfahrung als Benutzerin bzw. Benutzer von EasyGov optimiert wird.

Ausserdem werden Analysetools (siehe hierzu Ziffer 13) verwendet, um Ihre Nutzungsgewohnheiten besser zu verstehen und diese statistisch auszuwerten. Dabei werden keine Personendaten erhoben oder weitergegeben. Die IP-Adressen sind anonymisiert.

7.2 Informationen zu Plattform-Updates

Das Angebot an Behördendienstleistungen auf EasyGov wird stetig ausgebaut. Anlässlich von grossen EasyGov-Updates werden alle registrierten Benutzerinnen und Benutzer per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt. Der Versand dieser sog. EasyGov-Plattform-Updates erfolgt in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr sowie bei besonderen Vorkommnissen. Dieser Service kann nicht abbestellt werden.

7.3 Abonnieren des KMU-Newsletters über EasyGov

Der KMU-Newsletter ist ein Angebot des KMU-Portals des SECO (www.kmu.admin.ch). Abonnieren Sie den KMU-Newsletter über EasyGov, so geben Sie dem SECO die folgenden Daten bekannt:

  • Ihren Vor- und Nachnamen;
  • Ihre E-Mailadresse; und
  • Ihre Sprache.

Sofern Sie wollen, können Sie dem SECO fakultativ noch weitere Daten bekannt geben. Das SECO verwendet diese Daten, um Ihnen möglichst personalisierte, für Sie relevante und Ihren Interessen entsprechende Informationen zukommen zu lassen.

Beim Abonnieren des KMU-Newsletters erteilen Sie dem SECO die Erlaubnis zur Bearbeitung der erfassten Daten für den regelmässigen Versand des KMU-Newsletters.

Am Ende jedes KMU-Newsletters finden Sie einen Link, über den Sie den Newsletter jederzeit abbestellen können. Melden Sie sich vom Newsletter ab, so werden Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Versand des Newsletters umgehend gelöscht.

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass beim Abonnieren des KMU-Newsletters die Datenschutzerklärung des KMU-Portals zur Anwendung kommt.

7.4 Registrierung und Verwendung

Wenn Sie sich auf EasyGov registrieren, akzeptieren Sie, dass das SECO als Betreiberin von EasyGov die nachfolgenden Daten bearbeitet:

  • Ihr vollständiger Vor- und Nachname, Ihre Post- und E-Mail-Adresse sowie Ihre Telefonnummer;
  • die Informationen für die Identifikation auf EasyGov einschliesslich Ihres Benutzernamens (E-Mail-Adresse), Ihres Passworts und aller Angaben, die Sie dem SECO mitteilen;
  • technische Daten, insbesondere die für die Verbindung des digitalen Geräts mit dem Internet verwendete IP-Adresse (Internet Protocol), der Typ des verwendeten Mobilgeräts, eine eindeutige Geräte-ID (z.B. die IMEI-Nummer des Telefons, die MAC-Adresse der drahtlosen Netzwerkschnittstelle oder die vom Gerät verwendete Mobiltelefonnummer); und
  • Ihre Standortinformationen.

Bei der Verwendung von EasyGov müssen zudem in gewissen Fällen weitere Daten erhoben werden (z. B. bei der Gründung eines Unternehmens oder wenn zusätzliche Teilhaber oder Gesellschafter hinzukommen). In diesem Kontext kann es vorkommen, dass Sie Daten von Dritten bekanntgeben müssen. Ist dies der Fall, so gewährleisten Sie gegenüber dem SECO, dass Sie hierzu befugt sind und dass die betroffene Person vorgängig in die Datenbekanntgabe eingewilligt hat. Ausserdem verpflichten Sie sich, dem SECO nur korrekte und aktuelle Daten bekanntzugeben.

Diese Personendaten werden erfasst, damit Sie auf EasyGov zugreifen und die von den Partnerbehörden erbrachten Dienstleistungen nutzen können. Wenn Sie eine Behördenleistung beantragen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Personendaten an die entsprechenden Partnerbehörden von EasyGov weitergeleitet werden, für die das SECO als Zulieferer fungiert.

Ihre Identifikation auf EasyGov erfolgt über die eIAM-Services (eGovernment Identity and Access Management) des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT). Bei der Registrierung stimmen Sie der Verwendung der eIAM-Services zu, um die Anwendung nutzen zu können. Wenn Sie sich mit EasyGov verbinden, werde Ihre Daten von eIAM bearbeitet, wobei die entsprechenden Nutzungsbedingungen von eIAM zur Anwendung gelangen.

7.5 Bezahlfunktion

Als Benutzerin bzw. Benutzer von EasyGov haben Sie für gewisse Behördenprozesse die Möglichkeit über ein Zahlmodul (Payrexx AG, Burgstrasse 20, CH-3600 Thun) die Gebühren für eine Behördenleistung über EasyGov zu bezahlen. Das Geld wird dann direkt an die jeweils zuständige Partnerbehörde überwiesen.

Dabei werden mit Ihrer Einwilligung die folgenden Personendaten bearbeitet:

  • Ihr Vorname und Nachname;
  • Ihre E-Mail-Adresse;
  • Ihre Firma samt UID;
  • Ihre Postadresse;
  • Ihr Zahlungsmittel;
  • Ihre Zahlungsverbindung (z. B. Kreditkartennummer); und
  • Ihre auf EasyGov bezogene Behördenleistung.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Payrexx AG.

8. Was geschieht, wenn Sie uns Ihre Personendaten nicht bekanntgeben möchten?

Möchten Sie uns Ihre Personendaten nicht bekanntgeben, so können Sie einerseits EasyGov nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzen und andererseits auch den KMU-Newsletter nicht mehr empfangen.

9. Verweise und Links

Verweise und Links auf Websites Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs des SECO. Der Zugriff und die Nutzung solcher Websites erfolgen auf eigene Gefahr der Benutzerin bzw. des Benutzers. Das SECO als Betreiberin von EasyGov hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, den Inhalt und die Angebote der verknüpften Seiten. Dementsprechend kann es auch nicht garantieren, dass die darin enthaltenen Informationen richtig oder dass sie frei von Malware (wie z. B. Viren) sind. Informationen und Dienstleistungen von verknüpften Websites oder Webdiensten liegen vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten. Es wird jegliche Verantwortung für solche Websites abgelehnt.

10. Soziale Netzwerke

10.1 Grundsätzliches

Wenn Sie ein soziales Netzwerk eines Drittanbieters (wie Facebook, LinkedIn usw.) dazu ermächtigen, Personendaten mit dem SECO als Betreiberin von EasyGov zu teilen, hat das SECO Zugang zu allen Personendaten, die Sie in diesem sozialen Netzwerk veröffentlichen, die Teil Ihres Profils sind oder von denen Sie dem sozialen Netzwerk erlauben, sie zu teilen (z. B. Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Geschlecht, Ihr Profilbild, die Liste Ihrer Freunde oder Kontakte, Ihre Präferenzen).

Nutzen Sie eine Funktionalität eines sozialen Netzwerks, welches über die Website www.easygov.swiss zugänglich ist, oder interagieren Sie über ein soziales Netzwerk mit dem SECO, so erhält das SECO ebenfalls Personendaten zu Ihrem Profil.

Die Personendaten aus den sozialen Netzwerken werden gesammelt, um Ihre Erfahrung als Benutzerin bzw. Benutzer zu personalisieren und zu optimieren und um Sie über Angebote und Neuheiten zu informieren, die Sie interessieren könnten. Die Bearbeitung Ihrer Personendaten erfolgt auf der Grundlage Ihrer Zustimmung.

Das SECO hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weiteren Verwendung durch die Betreiber dieser sozialen Netzwerke. In welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit sie allfällig bestehende Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen sie mit den Daten vornehmen und an wen sie die Daten weitergeben, ist für das SECO als Betreiberin von EasyGov nicht erkennbar. Es gelten die jeweiligen Datenschutzerklärungen der entsprechenden sozialen Netzwerke.

10.2 YouTube

Das SECO nutzt zur Verfügungstellung von Videoinhalten über EasyGov die Videoplattform YouTube (www.youtube.com) und die Angebote von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland. Das SECO hat weder Einfluss auf die Datenerhebung noch auf deren weiteren Verwendung durch YouTube bzw. Google. Auch hat das SECO insoweit keine effektiven Kontrollmöglichkeiten. Angaben darüber, welche Daten durch das Unternehmen YouTube bzw. Google bearbeitet und zu welchen Zwecken genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube bzw. Google.

11. Dauer der Aufbewahrung

Ihre Daten werden nur so lange aufbewahrt, bis dass diese durch Sie gelöscht werden. So haben Benutzerinnen und Benutzer von EasyGov jederzeit die Möglichkeit, im EasyGov-Cockpit, bspw. Ihre UID-Einheit[2] (z. B. Unternehmen oder Stiftung) mit all ihren Daten zu löschen. Selbstverständlich können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten auch bei uns beantragen. Hierzu müssen Sie uns ein entsprechendes Löschungsbegehren zukommen lassen. Nähere Informationen finden Sie unter Ziffer 14.3.

Des Weiteren löscht das SECO als Betreiberin von EasyGov Ihre Daten spätestens ein Jahr, nachdem eine UID-Einheit ihre wirtschaftliche Tätigkeit beendet hat und zwei Jahre nachdem das SECO vom Tod einer Einzelperson Kenntnis erlangt hat, es sei denn eine Rechtsnachfolgerin oder ein Rechtsnachfolger habe während diesen zwei Jahren Ansprüche angemeldet.

12. An wen leitet das SECO Ihre Personendaten weiter?

12.1 An die Partnerbehörden

Wenn Sie eine Behördenleistung von einer Partnerbehörde in Anspruch nehmen, fungiert das SECO als Betreiberin von EasyGov als deren Daten-Zulieferer. Mit Ihrer Einwilligung kann das SECO den Partnerbehörden auch weitere Personendaten bekanntgeben, sofern diese für die Abwicklung einer bestimmten Behördenleistung der Partnerbehörden erforderlich sind.

12.2 An die Auftragsbearbeiter des SECO

Die Bearbeitung von Personendaten kann gemäss Datenschutzrecht vertraglich oder durch die Gesetzgebung einem Auftragsbearbeiter, d. h. einer privaten Person oder einem Bundesorgan, die oder das im Auftrag des Verantwortlichen Personendaten bearbeitet, übertragen werden.

Im Rahmen des Betriebs und der Weiterentwicklung von EasyGov werden Personendaten durch verschiedene Auftragsbearbeiter bearbeitet. Die eingesetzten Auftragsbearbeiter dürfen die Personendaten nur so bearbeiten, wie es das SECO als Verantwortlicher auch tun dürfte. Des Weiteren sorgt das SECO als Verantwortlicher dafür, dass die Auftragsbearbeiter geeignete technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung einer dem Risiko angemessenen Datensicherheit treffen. Das SECO prüft deren Umsetzung und Einhaltung laufend. Des Weiteren unterliegen die Auftragsbearbeiter einer Geheimhaltungspflicht.

12.3 An Dritte

Sofern dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist, kann das SECO als Betreiberin von EasyGov Ihre Personendaten zu den in den entsprechenden Erlassen vorgesehenen Bedingungen oder mit Ihrer Einwilligung an Dritte weiterleiten. Wie unter Ziffer 13 beschrieben, können mittels des Einsatzes von Cookies und ähnlichen Technologien, Daten auch direkt von Dritten gesammelt werden.

13. 1st-Level-Support

Um den Benutzerinnen und Benutzern von EasyGov bei Problemen möglichst schnell weiterhelfen zu können, haben die 1st-Level-Support-Mitarbeitenden der Callpoint AG, Hochbergerstrasse 15, 4057 Basel, die Möglichkeit eine Remote Support Software einzusetzen. Hierbei handelt es sich um eine Applikation, mittels welcher eine Verbindung zum digitalen Gerät der Benutzerin bzw. des Benutzers von EasyGov hergestellt werden kann. Der 1st-Level-Support-Mitarbeitende der Callpoint AG kann das digitale Gerät der anfragenden Person dann so bedienen als wäre er direkt bei ihr vor Ort. Die 1st-Level-Support-Mitarbeitenden werden für den Einsatz der Remote Support Software speziell geschult.

Die Benutzerin bzw. der Benutzer von EasyGov hat jeweils mündlich vorgängig ausdrücklich in den Einsatz der Remote Support Software einzuwilligen.

14. Cookies und ähnliche Technologien

Die EasyGov-Website verwendet Cookies, um den Besuch attraktiver zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen überhaupt zu ermöglichen. Bei «Cookies» handelt sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem digitalen Gerät abgelegt werden. Die meisten der verwendeten Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht (sog. Sitzungs- oder Session-Cookies). Andere Cookies verbleiben auf Ihrem digitalen Gerät und ermöglichen, Sie bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies) und so den Anmeldeprozess zu erleichtern.

Sie können die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser verhindern, indem Sie die Speicherung und das Lesen von Cookies einschränken oder ausschalten. Bitte beachten Sie, dass Sie gewisse Funktionen der Webseite ohne Cookies nicht nutzen können.

14.1 Cookies des SECO

Die Arten von Cookies, die das SECO auf der EasyGov-Website verwendet, und die damit verfolgten Zwecke sind:

Kategorie 1: Streng notwendige Cookies

Diese Cookies sind unerlässlich, damit Sie sich auf der EasyGov-Website bewegen und deren Funktionen nutzen können. Ohne diese Cookies sind mehrere Elemente der EasyGov-Website unter Umständen blockiert und/oder funktionieren nicht richtig. Das SECO verwendet diese Cookies, um Ihnen den Zugang zu den auf der EasyGov-Website angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Kategorie 2: Performance-Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie die Webseite www.easygov.swiss nutzen (z. B. welche Seiten Sie am häufigsten konsultieren und ob Sie Fehlermeldungen von bestimmten Seiten erhalten). Das SECO kann solche Cookies verwenden, um die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit der EasyGov-Website zu verbessern und um zu verstehen, wie sie genutzt werden. Diese Cookies sammeln jedoch keine personenbezogenen Daten.

Kategorie 3: Funktionale Cookies

Mit diesen Cookies werden auf der EasyGov-Website die von Ihnen erfassten Angaben gespeichert (z. B. Ihr Benutzername, Ihre Sprache oder Ihre Region). Sie können auch verwendet werden, um die von Ihnen angeforderten Behördenleistungen zu erbringen. Das SECO kann solche Cookies verwenden, um die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit der EasyGov-Website zu verbessern und Ihnen ein optimales Navigationserlebnis zu bieten.

Kategorie 4: Targeting- und Werbe-Cookies

Diese Cookies werden verwendet, um mehr über Sie als Benutzerin bzw. Benutzer der EasyGov-Website zu erfahren, deren Inhalt anzupassen, Statistiken über deren Nutzung zu erstellen und um Ihnen gestützt auf das von Ihnen bekundete Interesse an unseren Dienstleistungen auf Websites Dritter auf Sie zugeschnittene Werbung anzuzeigen. In bestimmten Fällen ermöglichen diese Cookies es dem SECO, Ihnen Werbung anzuzeigen, die passend auf Sie und Ihre Interessen zugeschnitten ist.

14.2 Cookies von Drittanbietern

14.2.1 Allgemeine Hinweise

Wir verwenden Cookies von Dritten, damit diese die für ihre Dienstleistungen erforderlichen Angaben erheben können. Wir übermitteln solchen Drittanbietern jedoch keine Personendaten. Die Drittanbieter erheben aber Informationen über Ihre Verwendung der EasyGov-Website, um ihre Dienstleistungen erbringen zu können. Dabei geht es in erster Linie um statistische Auswertungen zur Verwendung der EasyGov-Website. Drittanbieter können die von Ihnen erhobenen Informationen gegebenenfalls mit Daten von anderen Websites kombinieren, die Sie besucht haben und die mit diesen Dritten zusammenarbeiten, und können diese Angaben für eigene Zwecke verwenden (z. B. für die Steuerung von Werbung auf Partnerseiten dieser Anbieter). Falls Sie sich beim betreffenden Anbieter registriert haben, kann Sie der Anbieter identifizieren. Eine solche Bearbeitung Ihrer Personendaten erfolgt in eigener Verantwortung des Anbieters nach gemäss seiner Datenschutzerklärung.

14.2.2 Cookies von Google Analytics, Google Tag Manager, Google Adwords Conversions und DoubleClick

Folgende Cookies kommen auf der EasyGov-Webseite zum Einsatz:

Name Kategorie / Zweck Anbieter Adresse Datenschutzerklärung
Google Analytics Webseitenanalytik Google Inc. 1600 Amphitheatre
Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Link
Double Click Floodlight Webseitenanalytik Google Inc. 1600 Amphitheatre
Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Link
Google Tag Manager Organisationstool Google Inc. 1600 Amphitheatre
Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Link
Google AdWords Conversion Werbung Google Inc. 1600 Amphitheatre
Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Link

Die Erstellung und Verwendung von Cookies der oben genannten Dritter unterliegt den Datenschutzerklärungen dieser Dritten. Das SECO hat keine Kontrolle über diese Cookies. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen Datenschutzerklärungen dieser Drittanbieter darüber, wie deren Cookies funktionieren.

14.2.3 Cookies von CookieYes

Wir nutzen auf der EasyGov-Website das Consent Management-Tool «CookieYes» des nachfolgenden Unternehmens:

CookieYes Limited
3 Warren Yard Warren Park
Wolverton Mill
Milton Keynes
MK12 5NW, United Kingdom
support@cookieyes.com

Mithilfe von CookieYes wird Ihnen beim erstmaligen Aufruf der EasyGov-Website ein sogenannter Cookie-Banner angezeigt, in welchem Sie Ihre Einwilligungen in das Setzen von Cookies bzw. die Verwendung von Cookie-Kategorien verwalten können. Die von Ihnen getroffenen Einstellungen werden in gesonderten Cookies gespeichert, wobei personenbezogene Daten auch an CookieYes übermittelt werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Datenkategorien:

  • Anonymisierte IP-Adresse;
  • Datum und Uhrzeit der Einwilligung;
  • Angaben zum Browser;
  • die URL der Webseite;
  • ein anonymer, zufälliger und verschlüsselter Key;
  • der Einwilligungsstatus, welcher als Nachweis Ihrer Einwilligung dient.

Die mithilfe von CookieYes erteilten Cookie-Einwilligungen werden für einen Zeitraum von 12 Monaten gespeichert. Weitere Informationen können Sie der Privacy Policy – CookieYes entnehmen.

15. reCAPTCHA

Wir nutzen auf EasyGov den Dienst reCAPTCHA des Anbieters Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland. Der Begriff «reCAPTCHA» leitet sich aus dem Englischen ab und steht für «Completely Automated Public Turing Test to tell Computers and Humans apart». reCAPTCHA ist ein unsichtbarer Schutzdienst, der uns hilft, festzustellen, ob eine Eingabe durch einen Menschen oder missbräuchlich durch einen Roboter, d.h. ein Softwareprogramm, welches in automatisierter Weise Aufgaben ausführt, vorgenommen wird. Durch die Nutzung von reCAPTCHA werden u.a. die folgenden Daten an Google übermittelt:

  • Ihre IP-Adresse
  • Website, die den Dienst reCAPTCHA einbindet
  • Referrer-URL (Adresse der Website, von welcher der Besucher kommt)
  • das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuchs
  • das Maus- und Keyboardverhalten
  • die Einstellungen des Endgeräts (Sprache, Browser, Standort, Geräte- und Betriebssysteminformationen)
  • die Bildschirmauflösung
  • alle Javascript-Objekte

Weitere Informationen über reCAPTCHA und die Bearbeitung Ihrer Daten durch Google finden Sie in der Google Datenschutzerklärung und in den Google reCAPTCHA FAQ.

16. Ihre Rechte

In Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Rechte zu:

16.1 Auskunftsrecht

Sie können beim SECO jederzeit Auskunft darüber verlangen, ob Daten über Sie bearbeitet werden. Sollten Sie von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen wollen, so bitten wir Sie, wie unter Ziffer 14.6 beschrieben, vorzugehen.

Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen seit dem Eingang Ihres Begehrens erteilt. Kann die Auskunft nicht innerhalb von 30 Tagen erteilt werden, so werden wir Sie darüber informieren und Ihnen mitteilen, innerhalb welcher Frist die Auskunft erfolgt.

Sollte Ihr Auskunftsgesuch eine unserer Partnerbehörden betreffen, so bitten wie Sie, das Gesuch direkt an die entsprechende Partnerbehörde zu richten.

16.2 Berichtigungsrecht

Als Benutzerinnen und Benutzer haben Sie jederzeit das Recht, die Berichtigung Ihrer gespeicherten Daten zu verlangen. Sollten Sie von Ihrem Berichtigungsrecht Gebrauch machen wollen, so bitten wir Sie, wie unter Ziffer 14.6 beschrieben, vorzugehen.

Sollte Ihr Berichtigungsgesuch eine unserer Partnerbehörden betreffen, so bitten wie Sie, das Gesuch direkt an die entsprechende Partnerbehörde zu richten.

16.3 Recht auf Löschung

Als Benutzerin bzw. Benutzer von EasyGov können Sie jederzeit im EasyGov-Cockpit, Ihre UID-Einheit (z. B. Unternehmen oder Stiftung) sowie alle damit zusammenhängenden Daten löschen. Selbstverständlich können Sie auch an uns gelangen und verlangen, dass ganz bestimmte oder alle Daten gelöscht werden. Das SECO als Betreiberin von EasyGov wird diesem Antrag um Löschung nachkommen, sofern nicht gesetzliche Gründe vorliegen, die einer Löschung entgegenstehen. Sollten Sie von Ihrem Recht auf Löschung Gebrauch machen wollen, so bitten wir Sie, wie unter Ziffer 14.6 beschrieben, vorzugehen.

Sollte Ihr Löschungsgesuch eine unserer Partnerbehörden betreffen, so bitten wie Sie, das Gesuch direkt an die entsprechende Partnerbehörde zu richten.

16.4 Recht auf Datenherausgabe- und übertragung

Sie können vom Verantwortlichen die Herausgabe Ihrer Personendaten, die Sie ihm bekanntgegeben haben, verlangen. Die Datenherausgabe erfolgt in einem gängigen elektronischen Format (z. B.: HTML, XLS, CSV, XML oder JSON). Sollten Sie vom Recht auf Datenherausgabe Gebrauch machen wollen, so bitten wir Sie, wie unter Ziffer 14.6 beschrieben, vorzugehen.

Im Rahmen von Artikel 28 DSG haben Sie auch das Recht vom Verantwortlichen zu verlangen, dass dieser Ihre Personendaten einem anderen Verantwortlichen überträgt. Sollten Sie von Ihrem Datenübertragungsrecht Gebrauch machen wollen, so bitten wir Sie, wie unter Ziffer 14.6 beschrieben, vorzugehen.

Die Datenherausgabe bzw. -übertragung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen seit dem Eingang Ihres Begehrens. Ist dies innerhalb von 30 Tagen nicht möglich, so werden wir Sie darüber informieren und Ihnen mitteilen, innerhalb welcher Frist die Datenherausgabe bzw. -übertragung erfolgen wird.

16.5 Widerrufsrecht

Soweit Sie uns im Rahmen der Nutzung der EasyGov-Website eine Einwilligung in die Bearbeitung personenbezogener Daten erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, so bitten wir Sie, wie unter Ziffer 14.6 beschrieben, vorzugehen.

Die Wirkungen des Widerrufs beschränken sich auf die Bearbeitung personenbezogener Daten, die nicht bereits aufgrund gesetzlicher Erlaubnistatbestände auch ohne Ihre Einwilligung bearbeitet werden dürfen. Der Widerruf hat ausserdem keine Auswirkung auf die bisherigen Bearbeitungsvorgänge, welche aufgrund der Einwilligung getätigt wurden.

16.6 Geltendmachung Ihrer Rechte: Vorgehensweise und Hinweise

Zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte schriftlich per Brief oder E-Mail und unter Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises (z. B.: Identitätskarte, Pass oder Führerausweis) an die bzw. den unter Ziffer 5 genannte(n) Datenschutzberaterin bzw. Datenschutzberater.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechte eingeschränkt werden, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder aufgrund überwiegender öffentlicher oder privater Interessen erforderlich ist.

17. Datensicherheit

Die Datensicherheit hat für das SECO als Betreiberin von EasyGov einen hohen Stellenwert. Wir verwenden für EasyGov das verbreitete SSL/TLS-Verfahren in Verbindung mit der Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. Ob die Seite unseres Internetauftritts verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schlüssel- bzw. Schloss-Symbols in der Statuszeile Ihres Browsers.

Im Einklang mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung verwendet das SECO als Betreiberin von EasyGov bei der Datenbearbeitung geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Die Sicherheitsmassnahmen der Bundesverwaltung entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.

18. Wie werden Sie über Änderungen dieser Datenschutzerklärung informiert?

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern. Im Rahmen der EasyGov-Plattform-Updates nach Ziffer 7.2 informieren wir Sie über allfällige Anpassungen der Datenschutzerklärung.

Es gilt die jeweils aktuelle, auf unserer EasyGov-Website publizierte Fassung.

19. Schlussbestimmungen

Die vorliegende Datenschutzerklärung wurde in verschiedene Sprachen übersetzt. Im Fall von Widersprüchen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Version massgebend.

[1] Die Abkürzung «UID» steht für Unternehmens-Identifikationsnummer. Siehe hierzu auch: Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG; SR 431.03).

[2] Zum Begriff der UID-Einheit siehe Art. 3 Abs. 1 Bst. c UIDG.

Bitte benutzen Sie einen moderneren Browser