Elektronische Signatur (QES)

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäss Artikel 14 Absatz 2bis des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Was eine qualifizierte elektronische Signatur ist, regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) publiziert eine Liste der anerkannten Zertifizierungsdienste. Mehr erfahren

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