
Elektronische Signatur (QES)
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gemäss Artikel 14 Absatz 2bis des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Was eine qualifizierte elektronische Signatur ist, regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES).
Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) publiziert eine Liste der anerkannten Zertifizierungsdienste.
Aktuell gibt es in der Schweiz folgende Anbieter von elektronischen Signaturlösungen (QES)
- Swisscom (Schweiz) AG:
Signing Service – Swisscom Trust Services AG
Skribble – Rechtsgültig elektronisch signieren - QuoVadis Trustlink Schweiz AG:
DigiCert+QuoVadis | Switzerland (quovadisglobal.com) - SwissSign AG:
Elektronische Signatur | SwissID Sign - eSignR:
die Software für vertrauliche rechtsgültige digitale Signaturen nach eIDAS und ZertES - Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT (nur für Behörden, ausschliesslich mit Klasse A Zertifikaten):
Swiss Government PKI (admin.ch)